Weiterbildung

Westbalkan-Regelung: aktueller Stand

Gut für Planungssicherheit und gegen Fachkräftelücken: Seit 2016 erhalten Staatsangehörige Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, der Republik Nordmazedonien und Serbiens unabhängig von einer formalen Qualifikation eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Regelung wurde verlängert. Ausgenommen sind Tätigkeiten in der Leiharbeit; zudem ist das Kontingent auf 25.000 Menschen pro Jahr begrenzt.
Wegen der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen gibt es ein Losverfahren. Zur Deutschen Botschaft in Sarajewo geht es hier.
Besonders intensiv haben bisher das Baugewerbe, das Gastgewerbe und das Verkehrsgewerbe die Regelung genutzt. Noch immer müssen Betriebe allerdings oft länger als ein Jahr warten, bis die Mitarbeiter einstellen können. Deshalb müssen die Verfahren kürzer sein und die Kapazitäten der Auslandsvertretungen dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft entsprechen. Dafür wird sich die IHK-Organisation weiter einsetzen.
Bei Fragen rund um die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses hilft die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der BA weiter.
(Quelle: Agentur für Arbeit)