Ausbildung

Verkäufer/in (AO 2017)

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
  1. Verkauf und Marketing,
  2. Kassieren und Rechnen,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Verkauf und Werbemaßnahmen: 90 Minuten
  • Warenwirtschaft und Rechnungswesen: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde. 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Die festgelegte Wahlqualifikationseinheit
  1. Sicherstellung der Warenpräsenz
  2. Beratung von Kunden
  3. Kassensystemdaten und Kundenservice
  4. Werbung und Verkaufsförderung
ist die Grundlage für die Aufgabenstellung. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber dem Ergebnis aus allen schriftlichen Prüfungsbereichen das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftlichen Prüfungsbereiche ist folgende Gewichtung vorzunehmen:
  1. Prüfungsbereich Verkauf und Marketing 50 Prozent,
  2. Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen 30 Prozent,
  3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der Prüfungsbereiche Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen oder Wirtschafts- und Sozialkunde sowie im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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