Ausbildung

Änderungsmeldungen zur Zwischenprüfung

Im Rahmen der Berufsausbildung finden zur Überprüfung des Leistungsstandes der Auszubildenden Zwischenprüfungen statt. Sie sollen dem Ausbildungsbetrieb wie dem Auszubildenden die Möglichkeit geben während der Ausbildung Kenntnisse über die erreichten Lernfortschritte und den vorhandenen Leistungstand zu erhalten. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Zwischenprüfungen finden zweimal im Jahr statt, jeweils im Frühjahr bzw. Herbst. Nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses erhalten der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden eine Eintragungsbestätigung, aus der der geplante Zwischenprüfungstermin hervorgeht. Zu gegebener Zeit werden die Ausbildungsbetriebe über die anstehende Zwischenprüfung informiert. Änderungen, die die Auszubildenden betreffen sind uns schriftlich mitzuteilen:
  • bei der Zwischenprüfung im Frühjahr bis 1. Dezember des Vorjahres
  • bei der Zwischenprüfung im Herbst bis 1. Juni.