Ausbildung

Tourismuskaufmann/-frau

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in 120 Minuten im Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung durchzuführen.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Kundengespräche vorbereiten,
  2. Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten,
  3. Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Leistungsträgern recherchieren sowie
  4. wirtschaftliche und soziale Prozesse im Unternehmen berücksichtigen
kann.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Geschäftsprozesse im Tourismus: 150 Minuten
  • Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling nachweisen, dass er
  1. Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen,
  2. Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden-, und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren,
  3. wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten
kann.
Der Prüfling soll eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen. Den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B der Ausbildungsordnung zurgrunde zu legen. Der Prüfling erhält eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:
  • Geschäftsprozesse im Tourismus: 40%
  • Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette: 20%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  • Fallbezogenes Fachgespräch: 30%
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis, in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch und in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Prüfung der Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation entspricht der Prüfung im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch.
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

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