Ausbildung

Sportfachmann/-frau

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in 120 Minuten im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich durchzuführen.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Geschäftsbetrieb und Leistungsangebot: 90 Minuten
  • Training und Wettkampf: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Sportpraktische Anleitung soll der Prüfling eine schriftliche Aufgabe und eine Arbeitsaufgabe in jeweils 30 Minuten durchführen, wobei die schriftliche Aufgabe die Erstellung eines Planes für eine Trainingseinheit auf der Grundlage vorgegebener Rahmenbedingungen und die Arbeitsaufgabe die Durchführung dieser Trainingseinheit mit einer Gruppe umfasst.
Das Ergebnis der schriftlichen Aufgabe wird mit 20 Prozent und die Durchführung der Arbeitsaufgabe mit 80 Prozent gewichtet.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses sind die Prüfungsbereiche wie folgt gewichtet:
  • Geschäftsbetrieb und Leistungsangebot: 30%
  • Training und Wettkampf: 30%
  • Sportpraktische Anleitung: 30%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 30%
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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