Ausbildung

Sport- und Fitnesskaufmann/-frau

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich statt. Darin soll der Prüfling nachweisen, dass er
  1. betriebliche Rechnungsvorgänge bearbeiten,
  2. einzelne betriebliche Leistungsangebote ausgestalten und
  3. den Einsatz von Kommunikationsmitteln planen
kann. Im Prüfungsbereich Leistungsprozesse im Sport- und Fitnessbereich soll der Prüfling praxisbezogene schriftliche Aufgaben bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Angebotsentwicklung und Verkauf: 90 Minuten
  • Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Trainingsplanung und Beratung bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) Trainingspläne erstellen und Kunden die Umsetzung erläutern,
    b) Kunden beraten sowie
    c) Gespräche situationsgerecht führen kann;
  2. der Prüfling soll eine schriftliche Aufgabe und eine Gesprächssimulation durchführen, wobei die schriftliche Aufgabe die Erstellung eines Trainingsplanes umfasst;
  3. die Durchführung der schriftlichen Aufgabe wird mit 40 Prozent und die Durchführung der Gesprächssimulation mit 60 Prozent gewichtet;
  4. die Prüfungszeit für die schriftliche Aufgabe beträgt 30 Minuten und für die Durchführung der Gesprächssimulation 15 Minuten.

Bestehensregeln

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Kaufmännische Steuerung von Sport- und Fitnessaktionen: 30%
  • Angebotsentwicklung und Verkauf: 30%
  • Trainingsplanung und Beratung: 30%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

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