Ausbildung

Industrieisolierer/-in

Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert 12 Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Isolierfacharbeiter/-in" auf.

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Isolierfacharbeiter.
Schriftliche Prüfung
  • Technologie: 75 Minuten
  • Technische Mathematik: 60 Minuten
  • Technisches Zeichnen: 75  Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 45 Minuten
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Prüfungsstücke herstellen und eine Arbeitsprobe durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Prüfungsstücke:
  1. Herstellen eines Formstückes und
  2. Anbringen von Mineralfasermatten an Rohrleitungen oder in Kappen
als Arbeitsprobe:
  • Dämmen einer Kälteleitung mit Formteilen oder
  • Montieren einer Ummantelung
Die Prüfungsstücke sollen zusammen mit 70 vom Hundert und die Arbeitsprobe soll mit 30 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum
1. Stufe Sommer: Mai / Juni
1. Stufe Winter: Dezember / Januar

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Technologie: 120 Minuten
  • Technische Mathematik: 90 Minuten
  • Technisches Zeichnen: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 12 Stunden zwei Prüfungsstücke herstellen und eine Arbeitsprobe durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Prüfungsstücke:
  1. Dämmen eines Rohrbogens und eines Rohrabzweiges mit zwei Lagen Hartschaumschalen und
  2. Fertigen eines Formteiles mit mindestens drei verschiedenen Abwicklungen, insbesondere Rohrbogen, Abzweigung, Trichter, Übergangsstücke, Formkappe, Hosenstück
als Arbeitsprobe:
  • Dämmen eines Rohrbogens und eines Rohrabzweiges mit Mineralfasermatten und nichtmetallischer Ummantelung.
Die Prüfungsstücke sollen zusammen mit 80 vom Hundert und die Arbeitsprobe soll mit 20 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

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