Ausbildung

Hochbaufacharbeiter/-in

Die Berufsausbildung in der 1. Stufe dauert 24 Monate und gliedert sich in eine der folgenden Schwerpunkte:

  • Beton- und Stahlbeton
  • Maurerarbeiten

Die auf dem Hochbaufacharbeiter/der Hochbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe in der 2. Stufe dauern weitere 12 Monate und sind:

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Herstellen von einlagigem Wandputz,
  2. Herstellen eines Mauerwerkskörpers bis 24 Zentimeter Wandstärke mit rechtwinklig einbindender Wand,
  3. Herstellen einer Brettschalung für ein rechteckiges Stahlbetonteil als Fundament oder Stütze einschließlich Abstützung und Sicherung gegen Verschiebung,
  4. Herstellen eines im Querschnitt rechteckigen Bewehrungskorbes.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten
  • Bauwerke im Hochbau: 100 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
im Schwerpunkt Maurerarbeiten:
  1. Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus klein- oder mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
  2. Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Nische oder Öffnung und Überdeckung oder
  3. Herstellen eines Verblendmauerwerkskörpers in unterschiedlichen Verbandsarten
im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten:
  1. Herstellen von betonierfähiger Schalung für eine rechteckige Ortbetonstütze mit Balkenanschluss und Bewehrung,
  2. Schalen eines geraden Treppenlaufes mit Podestanschluss oder
  3. Herstellen von betonierfähiger Schalung für ein Stahlbetonfertigteil mit Bewehrung
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Fortsetzung der Berufsausbildung

Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hochbaufacharbeiter/-in gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in den aufbauenden Ausbildungsberufen Bauwerksmechaniker/-in,  Beton- und Stahlbetonbauer/-in und Maurer/-in § 42 des Berufsbildungsgesetzes.

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