Ausbildung

Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik

Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert 12 Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Hochbaufacharbeiter/-in" auf.

1. Stufenabschlussprüfung

Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Hochbaufacharbeiter.
Schriftliche Prüfung
  • Prüfungsbereich Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Bauwerke im Hochbau: 100 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschaft- und Sozialkunde: 40 Minuten Prüfungszeit
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers aus klein- oder mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten,
  • Herstellen eines Mauerwerkskörpers mit Nische oder Öffnung und Überdeckung oder
  • Herstellen eines Verblendmauerwerkskörpers in unterschiedlichen Verbandsarten
Zeitraum
1. Stufe Sommer: Mai / Juni
1. Stufe Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Bauwerksmechanikers für Abbruch und Betontrenntechnik/der Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu IHK Dortmund überstellt.

2. Stufenabschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsbereich Abbruchtechnik: 150 Minuten Prüfungszeit, Gewichtung 40%
  • Prüfungsbereich Bohr- und Trenntechnik: 150 Minuten Prüfungszeit, Gewichtung 40%
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten Prüfungszeit, Gewichtung 20%
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 8 Stunden eine praktische Aufgabe durchführen. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Abbrechen eines Bauwerksteiles unter Verwendung von Baumaschinen und -geräten,
  2. Durchführen von Bohrungen in ein Bauwerksteil einschließlich Schneiden einer Fuge unter Verwendung von Baumaschinen und -geräten oder
  3. Sichern und Trennen eines Bauwerksteiles unter Verwendung von Baumaschinen und -geräten.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen, die Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen kann.
Materialbereitstellung
Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungs- und Prüfbetrieb finden Sie unter "weitere Informationen".
Zeitraum
2. Stufe Sommer: Juni / Juli
2. Stufe Winter: Januar / Februar
Für den Ausbildungsberuf des Bauwerksmechanikers für Abbruch und Betontrenntechnik/der Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zu IHK Dortmund überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Dortmund.

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