Ausbildung

Goldschmied/-in

 Die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
  • Schmuck
  • Juwelen
  • Ketten
gewählt werden.

Für den Ausbildungsberuf des Goldschmieds/ der Goldschmiedin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an die IHK Koblenz oder IHK Pforzheim überstellt. 

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Schriftliche Zwischenprüfung
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
  1. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  2. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
  3. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  4. Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
  5. Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
  6. Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät,
  7. Umformen von Metallen,
  8. Trennen und Abtragen,
  9. Fügen,
  10. Legieren und Schmelzen.
Die Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Praktische Zwischenprüfung
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 7 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Anfertigen eines Werkstückes nach vorgegebener Zeichnung unter Anwendung von Gestaltungskriterien sowie von Umform-, Trenn- , Abtrag- und Fügetechniken. Es können vorgefertigte Teile verwendet werden.
Zeitraum
Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Technologie: 120 Minuten
  • Gestaltung und Arbeitsplanung: 120 Minuten
  • Technische Mathematik: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Schmuck
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 32 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Planen, Vorbereiten und Anfertigen eines vollständigen selbstentworfenen Schmuckstückes oder -objektes durch Umformen, Fügen, Trennen, Abtragen und Oberflächenbehandlung sowie unter Einbeziehung von Funktionsteilen, soweit es die Art des Schmuckstückes oder -objektes zulässt, sowie Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Juwelen
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 32 Stunden ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Planen, Vorbereiten und Anfertigen eines vollständigen selbstentworfenen Juwelenschmuckes durch Umformen, Fügen, Trennen und Abtragen sowie unter Einbeziehung von Fassungen unterschiedlicher Art und mindestens einer Bewegung sowie Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ketten
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 32 Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Anfertigen von zwei Ketten, wobei eine der Ketten eine Mindestlänge von 180 mm und einen selbstgefertigten Verschluss enthalten muss, und zwar
  • Anfertigen einer Standardkette, insbesondere einer Doppelpanzer-, Garibaldi-, Kordel- oder Fuchsschwanzkette,
  • Planen, Vorbereiten und Anfertigen einer selbstentworfenen Fantasiekette durch Abtragen, Fügen, spanloses und spanabhebendes Verformen sowie Sicherstellen der Funktion sowie Erstellen eines Prüf- und Messprotokolls.
Es können vorgefertigte Teile verwendet werden. Dem Prüfungsausschuss sind vor Anfertigung des Prüfungsstückes zwei bemaßte Entwürfe vorzulegen, die den Prüfungsanforderungen genügen müssen. Der Prüfungsausschuss wählt einen Entwurf für das Prüfungsstück aus.
Zeitraum
Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar

Gewichtungs- und Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
Für weitere Informationen in der Fachrichtung Schmuck wenden Sie sich bitte direkt an die IHK Koblenz.

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