Ausbildung

Fotomedienfachmann/-frau

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen
  1. Branche und Betrieb,
  2. Kommunikation und Verkauf statt. 
Für den Prüfungsbereich Branche und Betrieb bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) Leistungsangebote der Fotobranche darstellen,
    b) Arbeitsabläufe planen und
    c) für die eigene Arbeit maßgebende arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Regelungen berücksichtigen kann;
  2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Kommunikation und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) Waren- und Produktkennzeichnungen im Verkaufsgespräch nutzen,
    b) Verkaufssituationen beurteilen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und
    c) Verkaufsvorgänge abwickeln und dafür erforderliche Berechnungen durchführen kann;
  2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Waren und Dienstleistungen: 120 Minuten
  • Kaufmännisches Handeln: 120 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. Gespräche situations- und adressatengerecht führen,
  2. kunden- und serviceorientiert handeln,
  3. Kunden fachgerecht beraten und
  4. Waren und Dienstleistungen verkaufsgerecht anbieten oder Bilderstellungs- und Bildverarbeitungsprozesse erläutern kann;
Hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
  • Verkauf,
  • Bildtechnik;
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen; der Prüfling wählt eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben aus, von denen eine das Gebiet Verkauf und die andere das Gebiet Bildtechnik betrifft; Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten; dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.

Bestehensregeln

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Kundengespräch: 30 %
  • Ware und Dienstleistungen: 30%
  • Kaufmännisches Handeln: 30%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Kundengespräch mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

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