Ausbildung

Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienstleistungen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung ist schriftlich, anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle, in höchstens 180 Minuten in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
  1. Beschaffung, formale Erfassung,
  2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

(Fachrichtung Archiv und Bibliothek)
  • Prüfungsbereich Beschaffen und Aufbereiten von Medien und Informationen: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Bereitstellen und Vermitteln von Meiden und Informationen: 120 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 90 Minuten Prüfungszeit

Praktische Übungen

Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus dem Gebiet Dienstleistungs- und Medienangebot bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist der Tätigkeitsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten, Lösungen darstellen und in berufstypischen Situationen kooperieren und kommunizieren kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben alle Prüfungsbereiche das gleiche Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Links und Downloads