Ausbildung

Europakaufmann/-frau (Zusatzqualifikation)

Auszubildende in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Abschlussprüfung in Ihrem Ausbildungsberuf die Prüfung in der Zusatzqualifikation ablegen.
Dazu finden Sie hier die besondere Rechtsvorschrift, die unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen regelt.