Nr. 119481
Ausbildung

Zulassung zur Abschlussprüfung

Ausbildung

Sie können eine Abschlussprüfung auch dann ablegen, wenn Sie berufstätig oder arbeitslos und in kaufmännischen oder industriell-technischen Bereichen tätig waren.

Ausbildung
Prüfung © jannoon028 / Adobe Stock

Zulassung im Regelfall, Zulassung in besonderen Fällen

Ausbildung

Besonders gute Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Schule nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) machen es möglich, bei der IHK einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen.

Ausbildung

Mit einschlägiger Berufserfahrung können Sie gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ablegen.