Ausbildung

Antrag Externe Zulassung § 45 Abs. 2 BBiG

Wussten Sie schon, dass Sie auch ohne Ausbildung einen Berufsabschluss erwerben können? Im Rahmen der sogenannten „Externenprüfung“ können Sie an der Abschlussprüfung der IHK teilnehmen. Sie sollten hierzu jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Als wichtigste Voraussetzung gilt Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen. Hier müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit des Berufes in dem von Ihnen angestrebten Ausbildungsabschluss gearbeitet haben. Auch müssen Sie vorweisen können, dass Sie dabei hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes erworben haben. Dies weisen Sie über Kopien von qualifizierten Arbeitszeugnissen bzw. Tätigkeitsnachweisen nach.
Jede Zulassung bedarf einer umfassenden, individuellen Prüfung der vorgelegten vollständigen Unterlagen.  Sie erhalten in jedem Fall schriftlich und verbindlich von uns Bescheid. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ansprechpartner je nach Ausbildungsberuf: