weiterbildungsprüfungen

Gepr. Personalfachkaufmann/-frau

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Prüfungsteilnehmer/-innen, die über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/-frau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf
    der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige
    Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
  5. Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch.

Weitere Informationen zum berufs- und arbeitspädagogischen Teil (AdA-Prüfung) haben wir hier zusammengestellt.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss:

Frühjahrsprüfung: 01.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 01.07. des Prüfungsjahres

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden-Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Klicken Sie hier für detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW.
Die Anerkennung-Kennziffer für das Jahr 2026 lautet:
  • Schriftliche Prüfungen: 2005 / 0309 / 26