weiterbildungsprüfungen

Gepr. Personalfachkaufmann/-frau

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Prüfungsteilnehmer/-innen, die über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/-frau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf
    der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige
    Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
  2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
  3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
  4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
  5. Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch.

Weitere Informationen zum berufs- und arbeitspädagogischen Teil (AdA-Prüfung) haben wir hier zusammengestellt.

Prüfungstermine

Anmeldeschluss:

Frühjahrsprüfung: 01.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 01.07. des Prüfungsjahres

Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).

In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungszeit möglich.
Klicken Sie hier für detaillierte Informationen zur Bildungszeit RLP bzw. Bildungszeit BW.
Die Anerkennung-Kennziffer für das Jahr 2026 lautet:
  • Schriftliche Prüfungen: 2005 / 0309 / 26