weiterbildungsprüfungen
Gepr. Personalfachkaufmann/-frau
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Prüfungsteilnehmer/-innen, die über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/-frau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf
der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige
Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Bitte registrieren Sie sich zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen in unserem Bildungsportal.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Personalarbeit organisieren und durchführen (120 Minuten)
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen (150 Minuten)
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen (150 Minuten)
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern (150 Minuten)
- Situationsbezogenes Fachgespräch (30 Minuten)
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch.
Weitere Informationen zum berufs- und arbeitspädagogischen Teil (AdA-Prüfung) haben wir hier zusammengestellt.
Weitere Informationen zum berufs- und arbeitspädagogischen Teil (AdA-Prüfung) haben wir hier zusammengestellt.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung: 01.12. des Vorjahres
Herbstprüfung: 01.07. des Prüfungsjahres
Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden-Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Die Anerkennung-Kennziffer für das Jahr 2026 lautet:
- Schriftliche Prüfungen: 2005 / 0309 / 26
