Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
1. Allgemeine Informationen
Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in verschiedenen Handelsbereichen wie dem Einzelhandel, dem Groß- und Außenhandel oder auch dem funktionellem Handel. Zu den Hauptaufgaben gehören die eigenständige Planung, Organisation und Kontrolle handelsspezifischer Prozesse sowie die Anwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente.
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung (Geprüfter) Handelsfachwirt/ (Geprüfte) Handelsfachwirtin zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung.
Bitte registrieren Sie sich zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen in unserem Bildungsportal.
3. Gliederung und Inhalt der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:
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Prüfungsteile
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Prüfungsbereiche
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Prüfungsdauer
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Erste schriftliche Teilprüfung
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240 Minuten |
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Zweite schriftliche Teilprüfung
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Der Prüfling wählt aus einem der folgenden Handlungsbereiche:
Vertriebssteuerung, Handelslogistik, Einkauf oder Außenhandel.
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300 Minuten
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Mündliche Teilprüfung
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Präsentation
15 Minuten
Fachgespräch
Max. 20 Minuten
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Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie auf der Internetseite der DIHK und in der Verordnung.
Alte Prüfungsaufgaben mit Lösungen können im Online-Shop der DIHK erworben werden.
Hinweis
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Bilanzbuchhalter / zur (Geprüften) Bilanzbuchhalterin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 10 VO).
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Bilanzbuchhalter / zur (Geprüften) Bilanzbuchhalterin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 10 VO).
4. Zugelassene Hilfsmittel
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel (PDF) für die Prüfung (Geprüfter) Handelsfachwirt / (Geprüfte) Handelsfachwirtin.
5. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in beiden schriftlichen sowie dem mündlichen Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
6. Prüfungstermine
7. Anmeldung zur Prüfung
8. Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden-Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Klicken Sie hier für detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW.
Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2026 lauten:
- Schriftliche Prüfung: 2005 / 0287 / 26
9. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, teilen Sie uns dies bitte bei der Prüfungsanmeldung mit.
Bei verspäteter Prüfungsanmeldung oder Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung werden entsprechende Gebühren gemäß dem jeweils geltenden Gebührentarif der IHK Pfalz erhoben.
10. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auf verschiedenen Weiterbildungsdatenbanken.
