Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in

1. Allgemeine Informationen

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte übernehmen in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlichster Größe und Branche verschiedene Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Sie sind befähigt betriebswirtschaftliche Probleme zu erkennen, zu analysieren und Lösungen zu finden, Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen sowie diese durch zielorientierte Führung, Kooperation und Kommunikation zu gestalten und zu kontrollieren.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung (Geprüfter) Wirtschaftsfachwirt/ (Geprüfte) Wirtschaftsfachwirtin zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 2 Abs. 2 ist zuzulassen, wer
  1. die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt hat, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. mindestens ein (weiteres) Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Wirtschaftsfachwirts" / einer "Geprüften Wirtschaftsfachwirtin" haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung.

3. Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich gemäß § 3 VO in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:
Prüfungsteile
Prüfungsbereiche
Prüfungsdauer
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Schriftliche Prüfung
75-90 Minuten
Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Situationsaufgabe 1
  • Situationsaufgabe 2
  • Fachgespräch mit Präsentation
Schriftliche Prüfung
240 Minuten
Mündliche Prüfung
Ca. 30 Minuten (+30 Minuten Vorbereitung)
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf finden Sie auf der Internetseite der DIHK und in der Verordnung.
Alte Prüfungsaufgaben mit Lösungen können im Online-Shop der DIHK erworben werden.
Hinweis
Wer die Prüfung zum (Geprüften) Wirtschaftsfachwirt / zur (Geprüften) Wirtschaftsfachwirtin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil (siehe § 11 VO).

4. Mündliche Ergänzungsprüfung

Befinden Sie sich bereits im Prüfungsverfahren und haben die schriftlichen Prüfungen abgelegt, kann je nach Leistungsstand eine mündliche Ergänzungsprüfung für Sie zum Bestehen der Gesamtprüfung erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie von uns automatisch für die mündliche Ergänzungsprüfung eingeplant. Sollten Sie nicht an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen wollen, ist dies der IHK Pfalz rechtzeitig mitzuteilen.
Gemäß § 4 Abs. 6 der Verordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn ein Prüfling in maximal einem Prüfungsfach der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ mangelhafte Leistungen erzielt hat. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht die Möglichkeit nicht. Eine mündliche Ergänzungsprüfung in den „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ ist nicht möglich.

5. Zugelassene Hilfsmittel

Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel (PDF) für die Prüfung (Geprüften) Wirtschaftsfachwirt / (Geprüfte) Wirtschaftsfachwirtin.

6. Bestehen der Prüfung:

Die Prüfung ist bestanden, wenn
  1. in jedem Prüfungsfach der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“,
  2. in der Situationsaufgabe der „Handlungsspezifischen Qualifikationen und
  3. in der Gesamtbewertung des Fachgesprächs mit Präsentation
mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt wurden.

7. Prüfungstermine

8. Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung können Sie hier vornehmen.

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen!

9. Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden-Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr. Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.
Klicken Sie hier für detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW.
Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2026 lauten:
  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 2005 / 0316 / 26
  • Handlungsspezifische Qualifikationen: 2005 / 0317 / 26

10. Prüfungsgebühren

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, teilen Sie uns dies bitte bei der Prüfungsanmeldung mit.
Bei verspäteter Prüfungsanmeldung oder Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung werden entsprechende Gebühren gemäß dem jeweils geltenden Gebührentarif der IHK Pfalz erhoben.

11. Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie auf verschiedenen Weiterbildungsdatenbanken.