Weiterbildungsprüfungen - Industriemeister

Geprüfter Logistikmeister

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin und damit die Befähigung
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
  2. sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist  zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über die in Absatz 1 Nummer 1 und 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis und
  3. den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß §4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Bitte prüfen Sie Ihre Zulassung hier.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Qualifikation zum/zur Geprüften Logistikmeister/Geprüften Logistikmeisterin umfasst:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
    Im schriftlichen Prüfungsteil bearbeitet der/die Teilnehmer/-in aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben.
    Der praktische Prüfungsteil besteht aus einer Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch.

    Dringende Empfehlung:
    Die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen sollten frühzeitig nachgewiesen werden: vor dem Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" oder spätestens vor dem Beginn der "Handlungsspezifischen Qualifikationen".

    Weitere Informationen zu den berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AdA-Prüfung) hier...
Grundlegende Qualifikationen, Prüfungsfächer:
  • Rechtsbewusstes Handeln (90 Minuten)
  • Betriebswirtschaftliches Handeln (90 Minuten)
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation
    und Planung (90 Minuten)
  • Zusammenarbeit im Betrieb (90 Minuten)
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer
    Gesetzmäßigkeiten (90 Minuten)
Handlungsspezifische Qualifikationen, Prüfungsfächer:
  • Handlungsbereich "Logistikprozesse" (240 Minuten)
  • Handlungsbereich "Betriebliche Organisation und
    Kostenwesen" (240 Minuten)
  • Handlungsbereich "Führung und Personal" (45 Minuten – Situationsbezogenes Fachgespräch)
Bitte beachten Sie die zugelassenen Hilfsmittel für die Prüfung Logistikmeister/-in.

Prüfungstermine

Für die Übersicht der nächsten bundeseinheitlichen Prüfungstermine klicken Sie hier.

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz (Bildungsfreistellung) und Baden Württemberg (Bildungszeit) haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Dieser Anspruch beläuft sich in Rheinland-Pfalz bei einer Arbeitswoche von fünf Tagen des Beschäftigten auf zehn Bildungstage für den Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades / gerades Kalenderjahr).
In Baden-Württemberg beträgt die Bildungszeit grundsätzlich fünf Tage im Jahr.
Für die Prüfungstage ist Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit möglich.

Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung RLP bzw. Bildungszeit BW erhalten Sie unter
www.bildungsfreistellung.rlp.de | www.bildungszeit-bw.de

Die Anerkennungs-Kennziffern für das Jahr 2024 lauten:
- GQ: 2005 / 0299 / 24
- HSQ: 2005 / 0300 / 24

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