Ausbildung

Welche Formen des Schülerpraktikums gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Schülerpraktika, die sich im Wesentlichen durch die Dauer und den Zeitpunkt unterscheiden:
  • Berufsorientierendes Schülerpraktikum
  • Freiwilliges Ferienpraktikum
  • Strukturiertes Praktikum/Fachpraktikum
  • Regelmäßige Praxistage

Rechtliches zum (freiwilligen) Schülerpraktikum

Für ein Praktikum sollte ein Betrieb auf jeden Fall einen schriftlichen Praktikantenvertrag abschließen. (Musterverträge rechts) Darum kümmert sich der Praktikumsbetrieb. 
Dieser weiß auch, dass für Praktikanten die gleichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes gelten, wie für alle anderen Mitarbeiter. Besonders wichtig ist z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz. Eine gesonderte Privathaftpflichtversicherung, Sozial- und gesetzliche Unfallversicherungspflicht bestehen üblicherweise nicht, da Schüler meist über die Familie versichert sind und die gesetzliche Unfallversicherung über die Schule abgewickelt wird.

Versicherung

  • Haftpflichtversicherung: Das klassische Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Das bedeutet, dass hier keine separate Haftpflichtversicherung notwendig ist. Diese schließt der Schulträger ab.
  • Unfallversicherung: Unfälle, die während des Praktikums oder auf dem Weg zwischen Praktikumsstelle und Wohnung stattfinden, werden durch die Unfallversicherung der Schule abgedeckt.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Für ein Schülerpraktikum werden keine Entgelte gezahlt, daher fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Schülerpraktika ohne schulische Aufsicht (z.B. freiwilliges Praktikum/Ferienpraktikum)

Für ein freiwilliges Praktikum, z.B. in den Ferien, gelten etwas andere Bestimmungen:
  • Unfallversicherung: Bei Unfällen ist die Berufsgenossenschaft des Betriebes zuständig.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Sofern kein Arbeitsentgelt geleistet wird, sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
  • Haftpflichtversicherung: Vermögens- und Sachschäden werden einzelfallabhängig von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des Praktikanten bzw. der Eltern übernommen.
Für ausführliche Informationen ist es ratsam, sich an Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zu wenden.