11.08.2026

EU: Entlastungen bei der A1-Bescheinigung geplant

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Rahmen der Reform zur Koordinierung der sozialen Sicherheit auf Erleichterungen bei der innergemeinschaftlichen Entsendung von Arbeitskräften geeinigt.
Zukünftig sollen insbesondere Geschäftsreisen und kurzfristige berufliche Tätigkeiten von bis zu 3 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen von der Pflicht zur Beantragung und Vorlage der A1-Bescheinigung ausgenommen werden. Dies kann u. a. Konferenzen, Fortbildungen, Seminare, Messebesuche, Meetings oder Kundentermine betreffen.
Nach aktuellem Stand gelten die Erleichterungen nicht für den Bausektor. Weiterhin erforderlich bleibt die A1-Bescheinigung auch bei Entsendungen längerer Dauer, die nicht unter die geplante Kurzzeitregelung fallen.
Die Neuregelungen sind aktuell noch nicht in Kraft getreten. Die formelle Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament steht noch aus. Nach Inkrafttreten der Reform gilt zudem eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten, weshalb mit der Anwendung erst ab Sommer 2028 gerechnet wird. Bis dahin bleiben die derzeitigen Verpflichtungen zur Beantragung und Vorlage der A1-Bescheinigung bestehen.