09.12.2022

Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP)

Am 1. Januar 2022 ist das Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) in Kraft getreten. Es wurde am 15. November 2020 von den 15 Vertragspartnern erfolgreich auf dem 37. ASEAN-Gipfel unterzeichnet.
Das RCEP ist ein wichtiger Meilenstein der wirtschaftlichen Integration im Asien-Pazifik Raum, da das Abkommen zum ersten Mal die zehn ASEAN-Staaten mit fast allen ASEAN-Dialogpartnern in einem Freihandelsabkommen zusammenschließt. RCEP umfasst rund 2.2 Mrd. Menschen, 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und 28% des globalen Handels.

Vertragspartner des Abkommens

Zu den 15 Vertragspartnern zählen:
ASEAN-Mitgliedsländer: Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam
ASEANs-Dialogpartner: Australien, China, Japan, Südkorea, Neuseeland
Ursprünglich war Indien als weiterer ASEAN-Dialogpartner ein RCEP-Mitglied, hat sich jedoch auf Grund zahlreicher Unstimmigkeiten im Bereich Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen sowie digitaler Handel (Datenlokalisierungsanforderungen) dem Abkommen vorerst nicht angeschlossen. Indien bleibt allerdings wichtiger Bestandteil des Abkommens und dürfte jederzeit beitreten.

Inhalt des Abkommens

RCEP ist eine ASEAN-geführte Initiative, die zur wirtschaftlichen Integration in Asien beitragen soll, und damit nicht eine handelspolitische Antwort Chinas auf die Transpazifische Partnerschaft (CPTPP). Das Freihandelsabkommen folgt dementsprechend in vielerlei Hinsicht der Architektur eines typischen ASEAN-Freihandelsabkommens.
Es wird den Zollabbau fördern (geplant ist ein Zollabbau von ca. 92 Prozent), bei der Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen über das Regelwerk der WTO hinausgehen und ansatzweise Bereiche abdecken, die noch nicht umfänglich Bestandteil der WTO sind (wie zum Beispiel digitaler Handel und Wettbewerb).
Insgesamt besteht das RCEP aus den folgenden 20 Kapiteln:
  1. Ziele und allgemeine Begriffsbestimmungen
  2. Inländerbehandlung und Marktzugang für Waren sowie die Stufenpläne der RCEP-Vertragsparteien für den Zollabbau
  3. Ursprungsregeln mit Anhang zu den Produkt-Spezifischen Ursprungsregeln
  4. Zoll- und Handelserleichterung
  5. Gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS)
  6. Technische Standards, technische Verordnungen und Konformitätsbewertungsverfahren (TBT)
  7. Handelspolitische Schutzmaßnahmen
  8. Dienstleistungshandel und Anhänge zu Finanzdiensten und Telekommunikationsdiensten
  9. Personenverkehr
  10. Investitionen
  11. Schutz des Geistigen Eigentums
  12. Digitaler Handel
  13. Wettbewerb
  14. KMUs
  15. Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
  16. Öffentliches Beschaffungswesen
  17. Ausnahmeregelungen
  18. Institutionelle Bestimmungen
  19. Streitbeilegung
  20. Schlussbestimmungen

Fragen zum Abkommen

Sollten Sie Fragen über die Nutzung von Freihandelsabkommen im Asien-Pazifik Raum haben, melden Sie sich gerne bei uns. Mit dem Referat für Handelspolitik (Asia/ASEAN) an der AHK Singapur haben wir Experten für Freihandelsabkommen in Asien im Netzwerk, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Quelle: DIHK, GTAI