11.01.2024

UK: Visumsfreie Einreisemöglichkeiten werden erweitert

Seit dem Brexit ist die Einreise von EU-Bürgern in das Vereinigte Königreich stark erschwert. Dies gilt auch für Geschäftsreisende. Eine Möglichkeit, visumsfrei und somit ohne großen Aufwand einzureisen, stellen die sog. „Visitor Rules“ für kurzzeitige Aufenthalte dar. Die Bedingungen, unter denen diese Einreiseart genutzt werden darf, wurden vom britischen Gesetzgeber geringfügig erweitert. Künftig ist dadurch in weiteren Fällen eine Einreise ohne Visum für kurzfristige Geschäftsreisen möglich.
Im Rahmen der „Visitor Rules“ dürfen Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates für kurzzeitige Aufenthalte visumsfrei in das Vereinigte Königreich einreisen, jedoch nur bestimmte Tätigkeiten dort ausüben. Die zulässigen Tätigkeiten regelt das britische Recht in den „Permitted Activities“. Diese werden an zwei für Unternehmen relevanten Stellen erweitert:
  • konzern-interne Entsendung (Intra-Corporate Activities – PA5): Bisher darf eine innerhalb eines Konzerns nach UK entsendete Person ausschließlich bei internen Projekten unterstützen, nicht bei Arbeiten direkt für Kunden. Künftig dürfen auch Tätigkeiten direkt für Kunden ausgeübt werden, vorausgesetzt diese sind nur gelegentlich und werden im Rahmen eines Projekts / einer Dienstleistung der britischen Niederlassung erbracht, nicht des ausländischen Unternehmens, bei dem die entsendete Person angestellt ist.
  • „Home Office“ / mobiles Arbeiten (Remote Working – PA4 (h)): Künftig darf eine als „Visitor“ einreisende Person auch Arbeiten im Rahmen eines ausländischen Beschäftigungsverhältnisses vom UK aus ausüben, vorausgesetzt dies ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts im UK. Die Erbringung von Dienstleistungen für britische Kunden ist in diesem Rahmen aber nicht erlaubt.
Diese Änderungen gelten für Einreiseentscheidungen der britischen Behörden ab dem 31. Januar 2024.