15.12.2023

Brexit: Zölle auf Elektrofahrzeuge vorerst abgewendet

Infolge des Brexit hätten im Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien ab dem 1.1.2024 verschärfte Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien greifen sollen, die für viele EU-Hersteller zu Einfuhrzöllen in Großbritannien geführt hätten. Dies wurde vorerst abgewendet, indem die großzügigeren Übergangsregeln zum Ursprung bis Ende 2026 verlängert werden.
Die Anwendung von Übergangsursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien war im Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Diese Frist wurde auf Vorschlag der EU-Kommission mit einem Beschluss des Rates vom 21. Dezember 2023 nun um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die EU-Kommission hat zugleich betont, dass eine weitere Verlängerung der Übergangsregeln über diesen Stichtag hinaus nicht geplant ist.
Hintergrund ist, dass in der EU ansässige Fahrzeughersteller beklagt hatten, dass bisher nicht ausreichende Kapazitäten für die Fertigung von Batterien in der EU geschaffen wurden. Daher würde es den Herstellern sehr schwer fallen, die strengeren Ursprungsregeln zu erfüllen, die ab dem 1. Januar 2024 hätten wirksam werden sollen. Dadurch hätten Elektrofahrzeuge aus der EU in vielen Fällen nicht mehr als präferenzbegünstigte Waren beim Export nach Großbritannien gezählt und wären dort mit Zöllen belegt worden.
Die Hersteller haben nun drei weitere Jahre Zeit, um sich auf die strengeren Ursprungsregeln einzustellen, die Anfang 2027 in Kraft treten.
Weitere Hintergründe und die geplante neue Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich sind der Mitteilung der EU-Kommission vom 6. Dezember 2023 zu entnehmen.