Neues Gesetz zur Umsatzsteuer
Am 25. Dezember 2024 hat China ein Gesetz zur Umsatzsteuer verabschiedet. Damit werden die bisher geltenden Übergangsregeln ersetzt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Einstufung der Steuersätze für Waren und Dienstleistungen bleibt grundsätzlich erhalten. So betragen die Steuersätze in den meisten Fällen wie bisher 6%, 9% oder 13%. Zusätzlich finden sich einige umsatzsteuerbefreite Gegenstände (z.B. Geräte, die direkt für wissenschaftliche Forschung oder Unterricht verwendet werden).
Das Gesetz definiert sogenannte “kleine Steuerzahler” (chin. 小规模纳税人 Xiǎo guīmó nàshuì rén) als solche, die ein umsatzsteuerpflichtiges Jahresabsatzvolumen von weniger als 5 Millionen chinesischen Renminbi haben.
Quelle: GTAI