18.02.2026
Einführung von Importzoll auf Kleinsendungen
Ab dem 1. Juli 2026 werden Einfuhren von Kleinsendungen unter 150 Euro Wert aus Drittländern in die EU nicht mehr zollfrei sein.
Diese Neuregelung hat der Rat der Europäischen Union am 11. Februar 2026 formell gebilligt. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Zollverfahren zu vereinheitlichen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird auf Importsendungen mit einem Wert unter 150 Euro, die aus Nicht-EU-Ländern direkt an Empfänger in der EU versandt werden, ein vorläufiger Zollsatz in Höhe von 3 Euro für jede in der Sendung enthaltene Warenkategorie (anhand der Unterposition im Zolltarif, also erste sechs Stellen der Zolltarifnummer) erhoben. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert.
Beispiel: Ein Paket enthält 1 Paar Skistiefel und 2 Paar Hausschuhe. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Tarifunterpositionen enthält das Paket zwei verschiedene Waren, sodass 6 € Zoll zu entrichten sind.
Für Unternehmen im Onlinehandel und in der Logistik bedeutet dies eine Anpassung der Prozesse. Insbesondere Händler und Privatpersonen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen künftig die zusätzlichen Kosten berücksichtigen. Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaaten bei der „einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr der EU für Mehrwertsteuerzwecke“ (IOSS) registriert sind oder die in einer Postsendung enthalten sind.
Die Maßnahme gilt ab dem 1. Juli 2026 zunächst bis zum 1. Juli 2028. Bis dahin soll die im Rahmen der Reform des EU-Zollrechts geplante EU-Zolldatenplattform einsatzbereit sein. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Einfuhren unter 150 Euro die normalen EU-Zölle für einzelne Waren.
Der vorläufige Pauschal-Zoll unterscheidet sich von der vorgeschlagenen „Bearbeitungsgebühr“ (Handling Fee), über die derzeit im Rahmen des EU-Zollreformpakets beraten wird.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Rat der Europäischen Union
