11.06.2026
Einführung von Importzoll auf Kleinsendungen ab 01.07.2026
2026/382 und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1200 werden die Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 (Zollbefreiungsverordnung) bzw. die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) geändert, im Wesentlichen Folgendes:
- Für eingeführte Waren bis 150 Euro aus Fernverkäufen gelten künftig neue Zoll- und Sicherheitsregelungen. Die bisherigen Zollbefreiungen für geringwertige Sendungen entfallen.
- Zahlreiche Vorschriften zu Gesamtsicherheiten, Zollanmeldungen und Zuständigkeiten der Zollstellen werden angepasst. Dabei wird insbesondere geregelt, dass die zuständige Zollstelle grundsätzlich im Bestimmungsmitgliedstaat liegen muss, wenn die besondere Mehrwertsteuerregelung (IOSS) nicht genutzt wird.
- Im Zoll-Datenmodell (Anhang B) werden neue Codes eingeführt bzw. bestehende gestrichen, insbesondere:
- neuer Code „F53“ für geringwertige Fernverkaufswaren,
- neuer Präferenzcode „5“ für Waren mit dem 3-EUR-Zoll,
- Wegfall des bisherigen Befreiungscodes „C07“ für Kleinsendungen
- Die Regelungen zum Postverkehr wurden sprachlich und inhaltlich aktualisiert, insbesondere hinsichtlich Beförderung und Kennzeichnung von Sendungen unter Verantwortung von Postbetreibern.
, in der ATLAS-Info 0966/2026 vom 11.06.2026 (pdf) und im englischsprachigen Leitfaden zur 3-Euro-Zollregelung bei Kleinsendungen im Fernabsatzgeschäft (pdf).
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Generalzolldirektion, EU-Kommission
