27.07.2026

21. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus

Die Europäische Union hat am 23. Juli 2026 das 21. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus beschlossen. Im Mittelpunkt stehen weitere Maßnahmen gegen russische Energieeinnahmen, zusätzliche Beschränkungen im Finanz- und Kryptosektor, neue Handelsverbote sowie eine verschärfte Bekämpfung von Sanktionsumgehungen über Drittländer. Zudem wurden 218 Personen und Organisationen neu gelistet, darunter 48 Personen und 170 Einrichtungen.
Für Unternehmen besonders relevant sind die erweiterten Import- und Exportbeschränkungen. Neu verboten werden unter anderem Importe von Kupfer-, Nickel- und Bleierzen, Zinkprodukten, Erdalkalimetallen, Glaswaren und Autoteilen aus Russland. Auf der Exportseite werden weitere Güter und Technologien erfasst, die für die russische Rüstungs- und Drohnenindustrie von Bedeutung sind, darunter Metallpulver, Legierungen sowie bestimmte Luftfahrt- und Drohnentechnologien.
Zudem hat die EU 51 weitere Unternehmen, auch in China, der Türkei, Indien, Kasachstan, Kirgisistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten, auf die Liste der Einrichtungen gesetzt, die den russischen militärisch-industriellen Komplex unterstützen oder zur Umgehung von Sanktionen beitragen.
Auch im Finanzbereich werden die Maßnahmen deutlich ausgeweitet. Mehr als 100 russische Banken unterliegen inzwischen Transaktionsbeschränkungen; hinzu kommen weitere Sanktionen gegen Banken und Kryptodienstleister in Drittstaaten.
Im Energiebereich verschärft die EU die Maßnahmen gegen Raffinerien, die russisches Rohöl verarbeiten, sowie gegen die sogenannte Schattenflotte. Zugleich wird die im 18. Sanktionspaket beschlossene automatische Anpassung des Ölpreisdeckels bis Juli 2027 ausgesetzt. Damit bleibt der bestehende Preisdeckel zunächst unverändert bestehen; die EU behält sich jedoch eine frühere Überprüfung bei außergewöhnlichen Marktveränderungen vor.
Wie bei den letzten Sanktionspaketen üblich, wurden auch dieses Mal wieder die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus weitgehend an die Russland-Sanktionen angeglichen.
Die Verordnungen zur Umsetzung der neuen Maßnahmen gegen Russland und Belarus wurden am 23. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind am 23./24. Juli 2026 in Kraft getreten.
Weitere Informationen zum 21. Sanktionspaket finden Sie in einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Zudem geben wir auf unserer Internetseite einen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)