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Ausfüllanleitung zur (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung

Vorbemerkung

Die Erklärung-IHK dient innerhalb Deutschlands (teilweise auch innerhalb der EU bekannt) als Nachweis des nichtpräferenziellen Warenursprungs und kann als Alternative zum Ursprungszeugnis genutzt werden.
 
Es gibt zwei Möglichkeiten – beide als Einzel- oder Langzeiterklärung ausstellbar:
Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse der EU

Der Vorteil dieser Erklärung ist die Möglichkeit diese, ohne Bescheinigung einer IHK, für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auszustellen.
Erklärung-IHK für Ursprungserzeugnisse außerhalb der EU (= Drittlandsursprung)

Der Vorteil dieser Erklärung ist die Möglichkeit diese, mit Bescheinigung einer IHK, für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszustellen.

Punkt 1 – Warenbezeichnung

Aufzuführen sind
  • Laufende Nummer, z.B. Pos. 1
  • Die Warenbeschreibung muss grundsätzlich einer eindeutigen, klaren und zuordenbaren handelsüblichen Warenbezeichnung entsprechen (keine ausschließliche Nennung von Zahlen-/Buchstabenkombinationen ohne klare Bezeichnung möglich).
    Überbegriffe wie „Ersatzteile“ oder „Zubehör“ oder die alleinige Nennung von Markennamen ohne genaue Produktbeschreibung sind nicht ausreichend.
  • Anzahl und Art der Packstücke (Palette, Bündel, etc.) oder bei unverpackten Waren deren Stückzahl.
  • Alternativ kann auf einen Anhang verwiesen werden (ähnlich wie im Ursprungszeugnis), sofern es sich um viele Artikel/Positionen handelt. Es muss ein eindeutiger Bezug zwischen IHK-Erklärung und Anhang hergestellt werden (Warenlisten-Nr. + Datum).
  • Im Falle einer Einzel-Erklärung kann auch z.B. auf eine Rechnung unter Bezugnahme der Rechnungsnummer verwiesen werden.
    Ohne Verweis auf einen Anhang ist die Nennung der versendeten Menge notwendig.
  • Keine Nennung von Warentarifnummern / Zolltarifnummern, sofern die Erklärung durch die IHK bescheinigt werden soll.

Beispiel Einzel-Erklärung

→ ohne Verweis auf eine Warenliste; Mengenangabe notwendig:
1. 4567 pcs. screw 55x12 mm, Article No. 21365
2. 7456 pcs. screw 40x10 mm, Article No. 65790

Beispiel Einzel-Erklärung

→ mit Verweis auf eine Warenliste; Mengenangabe nicht notwendig (sofern aus Anhang ersichtlich):
verschiedene Dichtungen, siehe Rechnung Nr. xyz vom tt.mm.jjjj

Beispiel Langzeit-Erklärung

→ ohne Verweis auf eine Warenliste; keine Mengenangaben möglich:
1. screw 55x12 mm, Article No. 21365
2. screw 40x100 mm, Article No. 65790

Beispiel Langzeit-Erklärung mit Anhang

→ mit Verweis auf eine Warenliste; keine Mengenangaben möglich (auch nicht auf dem Anhang):
verschiedene Dichtungen, siehe Anhang
Nr. 12345 vom 21.02.2022

Punkt 2 – Empfänger

Eintragung des Namens und der vollständigen Anschrift des Unternehmens, an das die Waren geliefert werden.
(Fußnoten der Erklärung-IHK bitte beachten!)

Punkt 3 – 5 – Ursprungsländer

Die Ursprungsländer der Waren notieren. Bei mehreren Warenursprüngen ist eine Zuordnung zur entsprechenden Warenposition vorzunehmen. Die Verwendung des ISO2-Ländercodes ist zulässig. Bitte das Kreuz an der zutreffenden Stelle setzen.

Punkt 6 – Einzel-/Langzeiterklärung

Zutreffendes bitte ankreuzen. Bei der Langzeit-Erklärung ist ein gültiger Zeitraum im Format TT-MM-JJJJ anzugeben. 
Für Erklärungen mit Warenursprung innerhalb der EU kann ein maximaler Zeitraum von 24 Monaten angegeben werden.
Für Erklärungen mit Warenursprung außerhalb der EU kann ein maximaler Zeitraum von 12 Monaten angegeben werden.

Punkt 7 & 8 – Bescheinigung durch die IHK

Ist unter Punkt 5 ein Warenursprung außerhalb der EU angegeben, so muss dieser durch geeignete Vorpapiere (Ursprungsnachweise) belegt und anschließend von der IHK bescheinigt werden. Welche Ursprungsnachweise akzeptiert werden, finden Sie in unserer Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse unter Punkt 8 (Dok. Nr. 5071840).

Punkt 9 – Unterschrift

Hier sind Ort, Datum + Name und Anschrift des Unternehmens, sowie Name und Stellung der ausstellenden Person anzugeben.
Hinweis: Auf eine Unterschrift kann verzichtet werden, sofern das Kreuz bei der Erklärung “Diese Erklärung wurde DV-technisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig” gesetzt wurde.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Entscheidend sind die unter „Vorbemerkungen“ genannten Rechtsgrundlagen und in der direkten Kommunikation mit der IHK getroffenen Regelungen.
Stand: 21.02.2022

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