Wichtige Änderungen bei Erklärungen auf der Rückseite eines Ursprungszeugnisses

Müssen Sie die Rückseite eines Ursprungszeugnisses mit einer Erklärung versehen? Ab sofort sind weder eine Unterschrift noch ein Firmenstempel Ihrerseits unter der Erklärung abzugeben!
Die notwendigen Angaben auf der Erklärung sind (weiterhin):
  • Name der Person, die die Erklärung abgibt
  • Unternehmen, für die die Erklärung abgegeben wird
  • Datum (empfohlen)
Wichtige Hinweise:
  • Die ausgestellte öffentliche Urkunde darf nach der von uns durchgeführten Bescheinigung nicht nachträglich angepasst oder verändert werden.
  • Jegliche nachträgliche Änderung, insbesondere das Hinzufügen von Unterschriften oder Firmenstempeln, ist unzulässig.
  • Die Angaben, wie sie im System einsehbar sind, müssen vollständig und unverändert den durch uns bescheinigten Originalen sowie ggf. Durchschriften entsprechen. Dies gilt ebenso für in Papier gestellte Anträge.
Gern können Sie am Ende der Erklärung diesen Satz notieren:
  • in deutsch: Diese Erklärung wurde DV-technisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
  • in englisch: This declaration was electronically generated and is valid without a signature.
  • in französisch: Cette déclaration a été générée électroniquement est valide sans signature.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.