Update: Oman: Änderungen im Legalisierungsverfahren zum 20.03.2025

1. Nachtrag vom 07.05.2025

Die Ghorfa hat erinnert, dass die folgenden Schritte im Legalisierungsverfahren unbedingt einzuhalten sind:
Die beglaubigten Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa Online auf der Plattform der Botschaft des Omans hochzuladen. Nach erfolgter Legalisierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können anschließend die Dokumente herunterladen.
Eine Übersicht über alle Schritte, benötigten Links, sowie eine Video-Anleitung zur Nutzung der Onlineplattform finden Sie auf der Seite der Ghorfa.

Meldung vom 25.03.2025

Zum 20.03.2025 wurden Änderungen am Legalisierungsverfahren bei der Botschaft des Sultanats Oman vorgenommen.
Speziell für Ursprungszeugnisse ist darauf zu achten, dass bei der Ursprungslandangabe das genaue Land zu notieren ist (z.B. Europäische Union genügt nicht).
Auf der Rückseite ist folgende Klausel anzugeben:
„We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“
Für reguläre Waren ist die Bezeichnung “merchandise”, bei Lebensmitteln “foodstuff” zu verwenden. Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen diese alle aufgeführt werden.
Zusätzlich zu dem bisherigen Vorgehen ist eine Online-Legalisierung erforderlich. Auf der Seite der Ghorfa finden Sie alle notwendigen Informationen.
Quelle: Ghorfa