Nachweisführung für ein UZ - Informationen zum Altbestand und Chargenverfolgung

Sie möchten Lagerware aus z.B. 2024 versenden oder exportieren und benötigen hierfür eine Bestätigung des nichtpräferenziellen Ursprungs durch uns?
Hierbei handelt es sich um ein typisches Szenario. Aus Ihrer internen Dokumentation zur Chargenverfolgung können Sie einsehen, wann die z.B. im Ursprungszeugnis notierte und nun zum Versand bereit gestellte Ware bezogen wurde.
Bitte beachten Sie für eine Bescheinigung der Warenursprünge (nichtpräferenziell/handelspolitisch) durch uns, dass der Nachweis zwingend zur ursprünglichen Lieferung der im Dokument aufgeführten Ware passen muss (Chargenverfolgung). Bitte reichen Sie uns nicht automatisch den aktuellsten Nachweis Ihres Lieferanten ein.
Fallbeispiel:
Sie beantragen ein Ursprungszeugnis mit Ware, die Sie am 10.10.2024 von Ihrem Lieferanten der Müller GmbH aus Deutschland bezogen haben. Ihnen liegt seitens der Müller GmbH sowohl eine Lieferantenerklärung für das Jahr 2024, sowie auch bereits eine neue für das Jahr 2025 vor.

In diesem Fall muss uns der Nachweis für 2024 vorgelegt werden, da die Lieferung im Oktober 2024 erfolgte.

Bitte bestätigen Sie uns in solchen Konstellationen kurz, dass es sich um Altbestand bzw. Lagerware aus dem Jahr 2024 handelt, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.