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Katar: Seit 01.04.2022 Vorlage von Handelsdokumenten im Original

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente (z.B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) sind seit dem 01.04.2022 wieder im Original vorzulegen.  
Werden stattdessen nur Kopien oder nicht bescheinigte Handelsdokumente vorgelegt, muss eine Sicherheitsleistung von 1 % des Warenwertes, mindestens aber 150 USD, hinterlegt werden. Diese kann gegen Vorlage der Originaldokumente innerhalb von 90 Tagen ausgelöst werden. Damit ist die im März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit vieler Zollbehörden und Unternehmen eingeführte Erleichterung aufgehoben worden, Kopien bzw. nicht bescheinigte Dokumente auch ohne Sicherheitsleistung zur Zollabfertigung vorlegen zu können.
Hinweis: Elektronische ausgestellte Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen gelten als Originale.

Stand: 09.05.2022 / Quelle: Wissensmanagement DIHK