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Irak: Sonderregelung bzgl. Legalisierung des digitalen Ursprungszeugnisses (dUZ)

Am 20.04.2026 fand ein Austausch mit der Handelsattachée der irakischen Botschaft, Frau Rasha Al-Awadi, und der DIHK statt.
Wenn eine Legalisierung auf dem Ursprungszeugnis oder auf den Rechnungen durch die irakische Botschaft erfolgen soll, ist Folgendes zu beachten:
Ablauf bei Digitalen Ursprungszeugnissen (dUZ)
Das Unternehmen sendet das „digitale“ UZ (weißer Bogen) bzw. die „digitalen“ Rechnungen ausnahmsweise postalisch mit dem „Printout of an electronically signed Certificate of Origin No. xxxxxxxx“ an die irakische Botschaft. Die Botschaft faltet das „digitale“ UZ und die „digitalen“ Rechnungen um und siegelt alles an der oberen Ecke selbst! Anschließend setzt die Botschaft ihren Legalisationstempel daneben. Im Anschluss wird das Dokument von der Botschaft an das Unternehmen postalisch zurückgesendet. Dies geschieht zusammen mit der Übermittlung eines QR-Codes der irakischen Botschaft.
Wichtiger Hinweis: ohne QR-Code kann es zu Problemen bei der Einfuhr in den Irak kommen!
Ablauf bei analoger Antragstellung bei Ihrer IHK (Antragstellung in Papier)
Wenn mehrseitige Anlagen in Papierform (aufgrund analoger Antragstellung) zur Legalisierung bei der Botschaft vorgelegt werden, muss die IHK - wie gehabt - die Dokumente an der Ecke siegeln.
Wichtiger Hinweis: Eine Ecksiegelung durch die Unternehmen selbst ist nicht möglich!
Die DIHK hat die Botschaft gebeten, dieses Vorgehen zu prüfen. Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.
Quelle: 24.04.2026, DIHK