International
Gebührenanpassung ab 01.01.2026 im Bescheinigungsdienst
Im Rahmen des Bescheinigungsdienstes nehmen die Industrie- und Handelskammern eine durch den Staat übertragene Aufgabe wahr, für die nach dem Kostendeckungsprinzip Gebühren zu erheben sind.
Der neue Gebührentarif wurde von der Aufsichtsbehörde und dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, nach vorherigem Beschluss durch die Vollversammlung der IHK Pfalz, genehmigt und tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der gebührenpflichtigen Leistungen und ist ein notwendiger Schritt, um einen besseren Kostendeckungsgrad zu erreichen.
Der neue Gebührentarif sieht für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen folgende Gebühren vor:
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (je Satz)
=> Antragstellung digital: 15 EUR
=> Antragstellung in Papier: 18 EUR
=> Antragstellung digital: 15 EUR
=> Antragstellung in Papier: 18 EUR
Ausstellung einer EU-Bescheinigung: 44 EUR
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Stand: 18.12.2025
