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Carnet GB: Hinweise bzgl. Abfertigungen seit dem 01.06.2026

Seit dem 01.06.2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:

Flughäfen

  • Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten
  • Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen

Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)

  • Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)
  • Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen
Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.
Das Ländermerkblatt für das Vereinigte Königreich wurde entsprechend angepasst und kann gern jederzeit bei uns angefragt werden.
Quelle: DIHK, Stand 29.05.2026