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dUZ und Akkreditiv?

Viele Unternehmen nutzen bei Akkreditiven weiterhin selbstverständlich die UCP 600 – und bleiben damit im papierbasierten Dokumentengeschäft. Wer Exportprozesse effizienter und zukunftssicher gestalten will, sollte jedoch die eUCP als digitalen Zusatz berücksichtigen.
Praxisempfehlung: Prüfen Sie, ob das Ursprungszeugnis tatsächlich Bestandteil Ihres Akkreditivs sein muss - häufig genügt die separate Vorlage gegenüber Zoll- oder Behördenstellen – ohne Einbindung in das Bankgeschäft. Wenn eine Berücksichtigung unvermeidbar ist, achten Sie auf präzise und praktikable Formulierungen im Akkreditivtext, eine frühzeitige Abstimmung mit der ausstellenden IHK und prüfen Sie die Anwendbarkeit der eUCP.
Wir haben zu dem Thema auch einen Linkedin-Post veröffentlicht - schauen Sie doch gern mal bei uns vorbei!
Für Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
Stand: 05.03.2026