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VR China-Exporte: chinesischer Zoll verlangt weiterhin geänderte Ursprungsbezeichnung bei Warenursprung TW

Wie bereits im Oktober 2019 informiert achten die Zollbehörden der Volksrepublik China nach wie vor bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT).
Laut der Bekanntmachung unter https://ccpit.wuxi.gov.cn/doc/2009/01/03/759987.shtml gilt bei Produkten aus TW, die in irgendeiner Form eine Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren), Folgendes (unverbindliche Übersetzung der DIHK):
Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
  1. TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
  2. TAIWAN, CHINA oder
  3. CHINESE TAIWAN oder
  4. TAIPEI, CHINA oder
  5. CHINESE TAIPEI.
Verboten sind folgende Bezeichnungen:
  1. REPUBLIC OF CHINA, oder ROC
  2. REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW)
  3. Die Worte TAIWAN oder TAIPEI alleine
  4. TAIPEI, TAIWAN
  5. TAIWAN/TAIPEI CHINA
  6. CHINA-TAIWAN/TAIPEI
  7. CHINA (TAIWAN/TAIPEI)
Hinweise verschiedener IHKs sowie der Auslandshandelskammern in China und in Taiwan bestätigen, dass es weiterhin bei Nichteinhaltung zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann.
Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen.
Hinweis: Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind ggfs. Kommata zu verwenden.
Grundsätzlich können alle fünf der oben genannten, vom CCPIT als zulässig vorgegeben Varianten genutzt werden. Zum Zwecke der Einheitlichkeit des Bescheinigungsdienstes empfiehlt es sich jedoch, bei Problemen mit der bisherigen Formulierung „Taiwan“ soweit möglich und in Absprache mit den betroffenen Unternehmen die Formulierung „CHINESE TAIWAN“ zu verwenden (vgl. zulässige Bezeichnungen Beispiel Nr. 3).
Die Vorgaben beziehen sich auf Sendungen mit Ziel Volksrepublik China (CN). Aus IHK-Sicht kann die bisherige Formulierung „Taiwan“ ggfs. dennoch weiter genutzt werden.

Für Sendungen, die in andere Zielmärkte gehen, kann die bisher verwendete Bezeichnung „Taiwan“ beibehalten werden.

Quelle: DIHK, Tagesspiegel
Stand: 06.05.2025