Carnet: Informationen zu Saudi-Arabien

Wichtig für Carnet-Inhaber in Saudi-Arabien: Bei der elektronischen Vorabgenehmigung über ZATCA müssen ab sofort eine Kopie des ATA-Carnets sowie ggf. ein Vollmachtsschreiben für den Vertreter hochgeladen werden.
Die DIHK wurde von der Internationalen Handelskammer (ICC) darüber informiert, dass im Rahmen des Vorabgenehmigungsverfahrens für die Abfertigung von Waren mit ATA-Carnets in Saudi-Arabien künftig besondere Anforderungen gelten: Bei der elektronischen Registrierung auf der offiziellen Plattform der saudischen Zollbehörde (ZATCA) müssen sowohl eine Kopie des Carnets als auch – sofern zutreffend – ein Vollmachtsschreiben (Power of Attorney, PoA) für den bevollmächtigten Vertreter im dafür vorgesehenen Upload-Feld hochgeladen werden.
Die DIHK steht bereits mit der Internationalen Handelskammer (ICC) im Austausch, da das Erfordernis, Carnet und Vollmacht im Rahmen der elektronischen Vorabgenehmigung hochzuladen, aus Sicht der DIHK keine Erleichterung für Carnetinhaber darstellt – obwohl gerade die Vereinfachung grenzüberschreitender Warenbewegungen das zentrale Anliegen des Carnetverfahrens ist. Sobald seitens der ICC eine Rückmeldung oder ein Update vorliegt, wird die DIHK entsprechend informieren.
Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu.
Quelle: DIHK, Stand: 09.10.2025