Carnet: Informationen zu GB - Anschlusscarnet
Änderung der E-Mail-Adresse zur Einholung der Genehmigung für die Verwendung eines Anschluss-Carnets.
Im angepassten Ländermerkblatt heißt es hierzu: “Carnetinhaber, die ihre Ware über die Gültigkeitsdauer hinaus im Vereinigten Königreich lassen wollen, müssen dazu die Genehmigung vom britischen Zoll vor Ablauf des Carnets einholen (ataCarnetunit@hmrc.gov.uk).”
Stand: 18.12.2024 / Quelle: DIHK, Berlin