Carnet: Informationen zu GB - Anschlusscarnet

Änderung der E-Mail-Adresse zur Einholung der Genehmigung für die Verwendung eines Anschluss-Carnets.
Die internationale Handelskammer (ICC) wurde von der London Chamber of Commerce and Industry (bürgender Verband in GB) informiert, dass sich die Emailadresse zur Einholung der Genehmigung für die Verwendung eines Anschluss-Carnets geändert hat.
Im angepassten Ländermerkblatt heißt es hierzu: “Carnetinhaber, die ihre Ware über die Gültigkeitsdauer hinaus im Vereinigten Königreich lassen wollen, müssen dazu die Genehmigung vom britischen Zoll vor Ablauf des Carnets einholen (ataCarnetunit@hmrc.gov.uk).”
Für detaillierte Informationen kommen Sie gern auf uns zu.
Stand: 18.12.2024 / Quelle: DIHK, Berlin