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Carnet ATA für Israel: Verlängerung der Wiederausfuhrfrist

Verlängerung der Wiederausfuhrfrist für ATA-Carnets in Israel.
Die DIHK wurde vom bürgenden Verband in Israel darüber informiert, dass der israelische Zoll einer pauschalen Verlängerung der Wiederausfuhrfrist für ATA-Carnets zugestimmt hat.
Diese Regelung betrifft alle Carnets, deren Gültigkeit zwischen dem 28. Februar 2026 und dem 30. April 2026 endet(e).
Für diesen Zeitraum wurde eine zweimonatige Verlängerung gewährt.
  • Die Verlängerung erfolgt automatisch.
  • Keine Maßnahmen seitens der Carnet-Inhaber oder der IHKs sind erforderlich.
  • Der israelische Zoll nimmt die Systemanpassungen eigenständig vor.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir umgehend informieren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: DIHK in Berlin
Stand: 04.03.2026