International
ATA-Carnet in Mexiko: Aussetzung des Verfahrens mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Das Carnet-ATA Verfahren in Mexiko: Aktuelle Informationen
Nachtrag vom 20.04.2026
Nähere Informationen zur Vorabregistrierung in Mexiko
Die DIHK wurde von der ICC in Paris darüber informiert, dass es neue Hinweise zur Carnet‑Vorabregistrierung in Mexiko gibt. Die Aktualisierung betrifft insbesondere:
- Die von CANACO veröffentlichte Registrierungsanforderung für Carnets
- Die damit verbundene Gebührenpflicht
Nach Abschluss der Registrierung wird ein Registrierungsbeleg generiert. Dieser Beleg muss zusammen mit dem ATA-Carnet dem Zoll vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Vorabregistrierung Kosten verursacht. Die genauen Kosten finden Sie auf der CANACO-Internetseite
Die ICC sowie die WATAC‑Leitung haben Bedenken hinsichtlich der veröffentlichten Registrierungsgebühr geäußert und werden das Thema gemeinsam mit der internationalen Arbeitsgruppe (ATAC) weiter beraten, um ein abgestimmtes Vorgehen zu entwickeln.
Quelle: DIHK in Berlin
Stand: 20.04.2026
Stand: 20.04.2026
Nachtrag vom 09.03.2026
Mexiko hebt die Aussetzung des ATA‑Carnetverfahren mit sofortiger Wirkung auf
Die DIHK wurde von der ICC in Paris darüber informiert, dass CANACO, der bürgende Verband in Mexiko, die vorübergehende Aussetzung sowohl der Ausstellung mexikanischer ATA‑Carnets als auch der Einfuhrabfertigung ausländischer (u. a. deutscher) ATA‑Carnets mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat. Damit können deutsche Carnets für Mexiko wieder regulär ausgestellt werden; der mexikanische Zoll nimmt die Einfuhrabfertigung wieder ordnungsgemäß vor.
Am Freitag, den 6. März 2026, fand hierzu ein kurzfristig anberaumtes Gespräch zwischen ICC und CANACO statt. Die ICC teilt nun mit, dass CANACO die Unterbrechung unmittelbar beendet hat. Seit dem 6. März 2026 laufen sowohl die Ausstellung mexikanischer ATA‑Carnets als auch die Einfuhrabfertigung ausländischer Carnets in Mexiko wieder im normalen Verfahren.
Quelle: DIHK in Berlin
Stand: 09.03.2026
Stand: 09.03.2026
Meldung vom 03.03.2026
Mexiko setzt das ATA‑Carnetverfahren mit sofortiger Wirkung aus.
Die DIHK wurde von der ICC in Paris darüber informiert, dass der mexikanische bürgende Verband (CANACO) auf Grundlage eines Schreibens vom 2. März eine operative Pause des ATA‑Carnet‑Verfahrens in Mexiko mit Wirkung zum Montag, 2. März 2026 angekündigt hat.
Diese Pause umfasst:
- Aussetzung der Carnet-Ausstellung:
Es werden keine ATA‑Carnets mehr für Mexiko ausgestellt. - Aussetzung der Einfuhrabfertigung von ATA-Carnets in Mexiko:
Ausländische (u.a. deutsche) ATA‑Carnets werden bei der Einreise nach Mexiko ab sofort nicht mehr zollseitig abgefertigt.
Die WATAC‑Leitung und die ICC werden kurzfristig das Gespräch mit CANACO suchen. Anlass ist die ohne Vorankündigung getroffene Entscheidung von CANACO, die erhebliche Auswirkungen auf Carnet‑Inhaber und die internationale Bürgenkette hat und als nicht akzeptabel bewertet wird.
In dem Gespräch wird die ICC gemeinsam mit der WATAC‑Leitung zentrale Punkte klären: wie Waren, die bereits unter gültigen Carnets vorübergehend in Mexiko eingeführt wurden, weiterhin ordnungsgemäß wieder ausgeführt werden können; welche Übergangsregelungen für Carnet‑Inhaber gelten sollen, die sich aktuell auf dem Weg nach Mexiko befinden; und welcher Zeitplan für die Wiederaufnahme des regulären Carnet‑Verfahrens zu erwarten ist.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir umgehend informieren.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: DIHK in Berlin
Stand: 03.03.2026
Stand: 03.03.2026
