Carnet ATA für Singapur - Anpassungen im Ländermerkblatt

Die ICC (Internationale Handelskammer) hat informiert, dass es Anpassungen im Ländermerkblatt für Singapur gibt.
Folgende Punkte sind hiervon betroffen:
  • Carnets werden im Postverkehr nicht mehr akzeptiert.
  • Der Antrag auf Verlängerung der Frist für die Wiederausfuhr muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum per Email über customs_carnet@customs.gov.sg eingereicht werden.
  • Für Waren, die in Containern wiederausgeführt werden, muss der Carnet-Inhaber/der örtliche Vertreter vor der Wiederausfuhr auf der Website des Zolls von Singapur (Application for Customs Supervision) einen Antrag auf zollamtliche Überwachung der Beladung stellen.
Das Ländermerkblatt liegt uns aktualisiert vor und kann bei Interesse gern angefragt werden.
Stand: 05.07.2024 / Quelle: Artikelsammlung International der DIHK, Berlin