Muster Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Vorauszahlung 2025

Mit dem BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2024 wurden mit dem im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2025 die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025) sowie USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025) eingeführt.
In Neugründungsfällen ist die Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgesetzt. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel.

Stand: Februar 2025