Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Muster Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Vorauszahlung 2024

Mit dem BMF-Schreiben vom 1. November 2023 wurden mit dem im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2024 die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024) sowie USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024) eingeführt.
In Neugründungsfällen ist die Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgesetzt. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel.

Stand: November 2023