Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Gegenstände mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz

Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %. Es gibt aber auch einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7 % , so z. B. für Lebensmittel und Bücher.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 05.08.2004 detaillierte Informationen zum ermäßigten Steuersatz in Deutschland veröffentlicht.
Gegenstände, die von einem ermäßigen Umsatzsteuersatz profitieren, sind in der Regel Tiere, Lebensmittel und Kunstgegenstände. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen und eine pauschale Antwort, ob ein Gegenstand einen ermäßigten Umsatzsteuersatz hat, kann man nicht geben. Nachfolgend finden Sie eine ausgewählte Liste von Gegenständen, die unter die Ermäßigung fallen können.

Ausgewählte Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz

  • Tiere
  • Lebensmittel
  • Früchte und Nüsse
  • Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
  • Bücher
  • Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke
Bitte beachten Sie: Diese Liste ist keinesfalls vollständig und ist lediglich eine Auswahl. Eine Übersicht der Gegenstände, für die 7 % fällig sind, finden Sie in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes unter “Weitere Informationen”.

Stand: Februar 2023

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Quelle: IHK München und Oberbayern