Nationales Bewacherregister
Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Grund hierfür waren Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen.
Zum 1. Juni 2019 wurde ein Bewachungsregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingeführt. Bei den im Bewachungsregister bereitzuhaltenden Daten handelt es sich insbesondere um erforderliche Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit. Hierdurch soll der Vollzug des Bewachungsrecht verbessert werden. So sollen bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Über das Register erfolgt auch die ab dem 1. Juni 2019 verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz. Diese gilt im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Bewachungsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen sowie Schutzaufgaben bei Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Die IHK-Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) von Gewerbetreibenden und Personal wird ab dem 1. Juni 2019 ebenfalls über das Register überprüft. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen und der Einführung des Bewacherregisters wurde zudem die Bewachungsverordnung neu gefasst. Die Verordnung über das Bewacherregister ist am 28. Juni 2019 in Kraft getreten.
Die Registrierung erfolgt selbstständig durch den Gewerbetreibenden in der Portalanwendung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Für die Erfassung der Daten des Gewerbebetriebs im Bewacherregister nimmt der Gewerbetreibende Kontakt mit der zuständigen § 34a Behörde (lokales Gewerbe- oder Ordnungsamt) auf. Diese erfasst die Daten im Bewacherregister. Der Gewerbetreibende registriert sich im Bafa-Portal für das Bewachungsregister und erhält einen Aktivierungslink per E-Mail. Er teilt daraufhin der Behörde das gewählte Präfix mit. Die Behörde kann den im Bewacherregister erfassten Gewerbebetrieb mit dem Präfix freigeben. Der Gewerbetreibende kann sich nach dieser Freigabe im Bafa-Portal anmelden und hat Zugriff auf das Bewacherregister. Eine An-/Abmeldung und Verknüpfung von Wachpersonal ist nun möglich.