Regelbetreuung und Unternehmermodell

Jeder Unternehmer muss gesetzlich dafür sorgen, dass sein Betrieb sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch betreut wird. Für Kleinbetriebe werden als Erleichterung Branchen- oder Unternehmermodelle von den Berufsgenossenschaften angeboten. Das Besondere an diesen Modellen ist, dass der Unternehmer eines Kleinbetriebs keinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Spezialisten für eine regelmäßige Betreuung beauftragen muss. Er kann sich selbst betreuen, wenn er sich für diese Aufgabe über Lehrgänge qualifiziert hat. Unternehmer, die an den angebotenen Modellen nicht teilnehmen wollen, bleibt dann nur der freiwillige Anschluss an die Regelbetreuung. Regelbetreuung bedeutet, dass er Leistungen von Dienstleistern in der Sicherheitstechnik und der Arbeitsmedizin beansprucht. Diese besuchen den Betrieb in regelmäßigen Abständen.
Vorteil der externen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung sind:
  • Der Dienstleister kennt sich in den einzelnen Branchen aus.
  • Er nutzt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und sonstigen Erkenntnisse über mögliche Gefährdungen und sinnvolle Schutzmaßnahmen, die er in den einzelnen Branchen gesammelt hat.
Auf diese Weise lassen sich Rationalisierungs- und Synergieeffekte erzielen, die sich in hohem Maße kostensenkend auswirken. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienstleistungsunternehmen sowie Anbieter von Arbeitsschutzprodukten umfasst die Datenbank der Arbeitsschutzbörse. Unter Sicherheitskräfte/Betriebsärzte gibt es die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich Angebote anzufordern. Die preisliche Einordnung sollte hierbei nicht das alleinige Kriterium darstellen. Vielmehr sind auch der Umfang des Leistungspakets, die Qualifikation der Mitarbeiter, die Qualität und Zuverlässigkeit der Organisation sowie die räumliche Entfernung zwischen Dienstleister und Kunden entscheidend.
Kleine und mittlere Unternehmen werden auch durch das SIGE-Portal unterstützt, um gesetzliche, behördliche und berufsgenossenschaftliche Auflagen zu erfüllen. Mit dem SIGE-Portal kann die Betreuung gemäß der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachgewiesen werden. Gefährdungsbeurteilungen, Checklisten und Arbeitsschutzmaßnahmen sind auf die jeweilige Situation und das Gefahrenpotential der jeweiligen Branchen angepasst. Die Dokumentation erfolgt direkt in den zur Verfügung gestellten Vorlagen. Es ist auf die Bedürfnisse derer ausgelegt, die für den betrieblichen Arbeitsschutz verantwortlich sind und richtet sich an sämtliche Unternehmenszweige – an Unternehmer, Praxisinhaber, Sicherheitsbeauftragte, vertretungsberechtigte Organe, Gesellschafter und Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder der Verwaltung betraut sind.