Betriebsarzt
Verantwortlich für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Arbeitgeber. Nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes hat dieser Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen sowie Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung zu stellen. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass
- Die dem Arbeitsschutz und der Unfallversicherung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
- Gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
- Die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Betriebsärzte müssen berechtigt sein, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.
Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte sind vom Arbeitgeber für die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Aufgaben schriftlich zu bestellen. Aus der Bestellung muss hervorgehen, für welchen Betrieb der Betriebsarzt bzw. die Sicherheitsfachkraft zuständig ist und welche Einsatzzeit für die zu betreuenden Betriebe zu erbringen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst verpflichtet wird. Die Aufgabenübertragung ist Teil des Bestellungsaktes und bedarf der Schriftform. Zudem sollten Sie mit Ihrer Berufsgenossenschaft abklären, ob Sie an einer Regelbetreuung oder einem alternativen Betreuungsmodell teilnehmen können. Die Einsatzzeiten für den Betriebsarzt hängen von verschiedenen Faktoren wie der Betriebsart und den damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, Zahl der Beschäftigten und Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft ab.
Sie haben die Möglichkeit, einen Betriebsarzt im Unternehmen einzustellen oder zwischen einem freiberuflichen Arbeitsmediziner und einem arbeitsmedizinischen Dienst zu wählen. Die Betriebsärzte sollen den Arbeitgeber unterstützen und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen beraten. Sie müssen außerdem die Beschäftigten des Unternehmens untersuchen und arbeitsmedizinisch beraten. Sie sollen die Beschäftigen auf Gesundheits- und Unfallgefahren hinweisen und sie über Möglichkeiten der Prävention von Gesundheitsgefährdungen informieren. Betriebsärzte müssen Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersuchen und Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen. Hierzu sollen sie die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und Mängel dem Arbeitgeber mitteilen. Sie wirken bei der Einsatzplanung und der Schulung von Ersthelfern und des medizinischen Hilfspersonals mit.