Broschüre Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
Für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich. Es existiert eine Vielzahl von Regelungen und Verordnungen, die es zu beachten gilt, um Gefahren für die Mitarbeiter und in der Folge krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden.
Ein besonders hohes Gefahrenpotiential stellen Brände dar, die innerhalb von Minuten die Existenz des Unternehmens vernichten können. Eine Broschüre zum Arbeits- und Brandschutz im Betrieb hat die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart verfasst. Sie soll Unternehmern, Führungskräften und Mitarbeitern einen Einstieg bieten und zeigt, welche Maßnahmen besonders effektiv sind. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz
- Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen treffen,
- Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden,
- Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit treffen,
- die zur Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitstellen,
- und dafür sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes durchgängig beachtet werden.
Aus der Beschaffenheit der Arbeitsstätte können Gefahren für die Beschäftigten resultieren, die schon bei der Errichtung von Gebäuden beachtet werden müssen. Die Anforderungen sind in Arbeitsstättenrichtlinien und der Betriebssicherheitsverordnung niedergelegt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu gravierenden Strafen führen. Beispielsweise ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Auswirkungen der Tätigkeit in Kombination mit den eingesetzen Arbeitsmitteln sowie dem Kontakt mit Gefahrstoffen und der räumlichen Gestaltung auf die Gesundheit des einzelnen Mitarbeiters einzuschätzen. Bei vielen Tätigkeiten kann daher der Einsatz von Schutzkleidung verpflichtend sein. Der Gesetzgeber fordert daher, dass der Unternehmer Personen einstellt oder beauftragt, die ihn in den Belangen des Arbeitsschutzes unterstützen, z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
Eine besondere Gefahr ist unkontrolliertes Feuer. Eine Versicherung kann zwar unter Umständen den materiellen Schaden ausgleichen, jedoch nicht den Verlust des Lebens, die Beeinträchtigung der Gesundheit oder die Schädigung der Umwelt. Der überwiegende Teil der von einem Brandereignis betroffenen Unternehmen meldet in den folgenden drei Jahren Konkurs an. Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften legen deshalb Maßnahmen zu Einhaltung des Brandschutzes fest. So sollen Brände durch einen unsachgemäßen Umgang mit Elektrizität, Überhitzung und Brandstiftung mittels Präventionsmaßnahmen vermieden werden. Dazu müssen Maßnahmen eingerichtet werden, die eine Verringerung der Gesundheitsgefahren durch eine Rauchentwicklung erreichen. Besonders vorteilhaft zur Vermeidung von Bränden ist ein auf das Unternehmen individuell abgestimmtes Brandschutzkonzept, das die Komponenten baulicher, technischer (z.B. Feuermeldeanlagen, Rauchabzug) und die betriebsinternen Zuständigkeiten im Brandfall verknüpft.