Nr. 4112294
Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Kunststoffe

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte werden im Rahmen des Einwegkunststofffonds dazu verpflichtet, sich an den Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukten zu beteiligen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und andere Anspruchsberechtigte können sich die Kosten für Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen anteilig erstatten lassen.

Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sind im Juli 2021 in Kraft getreten und setzen damit Aspekte der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht um.